Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

[239] Jch Carl herr von Kietlietz, zur Malmietz vnnd
Eissenbergk herr auff Sprembergk, bekenne, Demnach ich
als der Naturliche Vatter vnd Vormunde meines geliepten
Sohnes, auch des namens Carol, eine zeit hero befunden, das
etzliche Wirkschaften, in wolgemeltes meines Sohnes Dorffe
Jaurnigk, Nach deme sonderlich mir dasselbete weit abgelegen,
der gestaldt mit wenigem nutz vnd fromen befordert, sondern
meinem lieben Sohne, itzo vnd kumftigk, vil mehrer nutz vnd
fromen, mit verkauffungk deroselben, vnd dem gelde geschaft werden
konne, Als sey zuwiessen, das ich mit radt etzlicher meiner
vnd meines lieben Sohns lieben herrn vnd freunde, heutte
dato dem Vorsichtigen Lorentz Wierte in einem rechten Erbkaufe
zu Erb vnd eigenem rechte, recht vnd redlichen vorkauft, verreicht
vnd aufgelassen habe, das Vorwerck zu Jornigk, so fur Sechsdie-
halbe huebe liegen sol, sampt der Hofferethe gebeuden, darzugeho-
rigen Garten, den Tetze Gerten vorm Tohre, den brauch der weiden
vnd auenrecht so weid das forbergk zu beiden seitten, in sich helt,
der Schmiede vnd Vier hoffe Gertnern, vnd derselben fur alders
zum forberge gehorigen ziensen Ehrungen hoffearbeiten vnd
obmessigkeit, welche Gerte itzunder besietzen, mit namen Gorge
Schlegel, Hans Liencke, Miechel vnd Hans Biercke, die alle zeit
kauffern wan er ihr bedarf, ein ider schuldigk selbander, vmb einen
geburlichen Lohn zuarbeiten, Doch ihnen vnd dem Schmiede
sonsten an ihrem neben der gemeine habenden rechten, mit ihrem
Viehe wie fur alders, vnschedlich, Keuffer, vnd gedachte Gert-
ner sollen auch, der Scheppen Banck vnd Gerichtverwaltungk
befreiet sein, Jtem einer freien schaftrieft, auff dreihundert
schaffe, in Wienter zu schlahen, mit allem was von Lemmern
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