Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

gen A(nno) 1603 anfangen. Weil aber hans doms (nu in gott
ruende, ihr lieber Vater ihr recht an erbgelden abgekauft, nach be-
weisung des Scheppenbuchs, solches alles sol keufferin ins gut
zum besten gelangen, Verkeuffer sollen das getredicht, was itzo
in der Scheune ausdreschen, dauon aber keifferin gewehren,
dreissig scheffel zu Brothe. halb korn vnd halb gersten, vnd zum
sahmen zehen scheffel gersten, der habern aber so vil an kornern
ausgedreschen wird, sol gar beim guette verbleiben, Was aber
sonsten die ander schwester. am Viehe zur abstattung vom gutte
bekomen, felt keifferin mit dem guette. on einige wieder-
rede zum besten heim,
Die Muetter dinget ihr aus bei ihrem leben frei herberge. mit
freier befeurung. vnd ein freien tiesch. so gut als es verkeuf-
ferin gebraucht, Vnd zum freien tiesche nachfolgende stucke,
als einen scheffel weitze. einen halben Viertel eimmer puetter,
Jtem ein mandel Schafkehse, vnd zwei schock huenner eier,
auch alweg wen man puettert, einen puetterstrietzel vmb ein
bohmischen groschen. auch alle Jar einen groskehse, eines halben
thalers werdt. vnd zwei schock Riendern kehse, auch ein apf-
elbaum. vnd ein Biernbaum, Jerlich bei ihrem leben zu ge-
niessen. welche Beume die Muetter ihr mag zu eignen, die
ihr am besten annemlichen. vnd gefellig sein, Es sol ihr auch
alweg Jerlichen ein Viertel lein geseet werden, auf den ack-
er wo keuffer seinen leinsahmen hinwendet,
Auf den fahl nu aber. wan gemelter frau verkeufferin, der
freie tiesch nicht gefallen. noch annemlichen sein wolte, mag sie
Jerlich zu ihrer wilkur dafur nehmen. nachfolgende stucke, die
ihr auch balde auf anfordrung sollen zugestelt werden, als
funf scheffel korn, Jtem ein gemesth schwein, oder vier taler
dafur, welches ihr am besten geliebet, ein bethe kraut vnd ein
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