Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

Vnd keuffer am andern teil Junckfraw Anna domessen, ver-
keuffer tochter. vnd geschwister durch ihren gebeten Vormunden
Casper hofman, Es hat bemelte Junckfrau Anna. ihres Vatern
in Gott ruwhende guth. welches fur siebenzehen Ruetten
ackers lieget, sampt der hoferethe. gebeuden, Gerten, eckern,
wiesen vnd gehieltze. so darzu gehorig. wie es stehet vnd lieget
sampt pferdt. wagen, eden. vnd pflug. vnd allem hausradt,
auch dem Riendtvieh, Schaffen, schweinen. huennern vnd gensen
nichts ausgenomben, allein ein Ochssen. welchen frau Anna
verkeufferin, namhaftig gemacht, zeugt sie ihr aus. vnd zwei
Jerige helber. die sollen im guette bis sie zu kuen werden erzo-
gen werden. vnd dan der Muetter fur das ihrige folgen, Sie hat
aber solch guth am heuptkauff angenomben. allermassen es der
Vater selbst beim leben. vnd seine vorfaren, es ihne gehabt, besessen,
genossen, verzienset, vnd gebraucht haben, welches guth gelegen
in Reinen vnd grantzen vnd zeuhnen. zwischen Casper hofman,
vnd Bartel Seiuerten. welch guth vber wienter wol beseet,
vnd sol am heuptkauff dafur geben. achtzehenhundert marck,
alweg zweivnddreissig weisse groschen gutte ganghaftige
muentze fur die marck gerechnet, Vnd sol erstlichen angeben
auf negst kommende Johannes Babtistae, dieses lauffen Jares
sechshundert marck, dan auf Fasnacht darnach, als Anno
Sechszehenhundert vnd vier. zwolf huendert marck, darmit
also die achtzehenhundert marck, erleget werden, zu diesem
stehen noch alte Erbgelde aufm guette, die sol keifferin den
achtzehenhunderten ohne schaden. ohne entgeltnis der verkeuf-
fer guth machen, vnd alweg Jerlich zu Weinachten, mit zwolff
marcken erlegen, so lange sie. nach ausweisung des Scheppen-
buchs fellig sein, vnd sol an Erbgeldern zu Weinachten zuerle-
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