Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

bete Rueben. ihr auszulesen, vnd auch ein tetzebette welches
ihr Jerlichen sol betienget werden, sie aber sol ihr das getetze
selbst drauf pflanzen. vnd zu diesem auch die vor gesetzten
stuecke alle. welche Jerlichen neben dem freien tiesche ihr
folgen solten. solte ihr bein diesem. wan sie den tiesch nicht
hette. auch eingestelt werden,
Dem Jungsten Christoff domessen. sollen sie geben funftzig m(arck)
fur die erbschaft. vnd iderm Sohne Viervndzwantzig marck
die sich nicht ehlichen vernomben fur die hochzeit. vnd iderm
fur die kleidung zwolff marck, Solche benampte gelde. sollen
in aus dem kaufgelde zuuorraus werden, ohne zuthat
der keifferin,
Solcher kauff ist so weid behandlet vnd beschlossen wurden, der
wolgebornen genedigen Erbherrschaft Regalien. obmessigkeit
vnd erbziensen. vnschedlichen. welchen beide teil geliebet,
gelobet. vnd angenomben, auch mit mundt vnd handt, einan-
der zu halten. verwilliget, zugesagt vnd versprochen,
Bein solchem kauffe ist gewesen. allen teilen zum besten
die erbarn Vorsichtigen Adam Jungnietschen forbergs
man, Merten hecker. vom Schonenbornne. vnd hans
hecker zu Jornigk, Vnd ist furn geriechten, fur Bartel
guedermuthen, dem Erbscholtzen verzeichnet wurden,
in beisein der geschwornen scheppen, Matz hermen, Jacob
hancke, Simon hegber

[1071] An diesen kauff ist durch ehliche Vermehlung aus
Gottes schieckung getretten Miechel tschentscher, vnd
hat darauf am tage Johannes Babtistae, ordentlichen
termin. fur kreftigen geriechten ausgezahlet vnd ge-
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