[355] A(nno) 1591 Mitwoch nach fasnacht, ist ein endlicher aufrichtiger
kreftiger Vnwiderruflicher kauff beschehen, vmb das Erbgeldt
zwischen nachfolgenden personen, als Gorgk kluppel von wiecken-
dorff, als verorndneter Vormunde, Wolfganck kuglers, vnmundiger
kiender, als Junckfrau Elisabeth, vnd Magaretha, vnd Merten
kugler als ein auslendischer, Vnd dan Jacob Schubert von pitterwitz
in ehlicher Vormundschaft seines weibes hedwigk, vnd dan
Christoff Gorlietz zu Wiengenmonden, in ehlicher Vormundschaft
seines weibes anna, als Vorkeuffer an einem, Vnd dan Matz
hermen als keuffer bemeltes Erbgeldes anders teiles, Nemblichen
es giebet erwenter Matz hermen, ihnen fur das Erbegeldt, benampt
oder vnbenampt, es sei vil oder wenig gar nichts ausgenohmen, wie
es Specificirt vnd gedeuttet mocht werden, Neunzehen marck vnd
acht weisse g(roschen), dessen er ihnen balde auch fur ordentlichen gerichten
zugezalt, Vnd sie vnder sich geteilet, Der vormunde Gorge kluppl
hat wegen der dreien Vnmundigen ihr teil empfangen, aber den
zweien Junckfrauen ihr teil balde zugestaldt, Vmb des aus-
lendischen aber wirdt er rechnung zu thun wiessen,
Hierauf dieses ordentliche personen fur kreftigen gerichten gestanden
guttes gesundes leibes, mit wolbedachtem mutte, als Jorge klupel
wegen seiner dreier mundlein, vnd dan Jacob schubert wegen seines
vorgedachten Ehweibes, auch Christoff gorlitz, wegen seines, ehweibes
Anna, haben sich alle gentzlichen vnd gar, alles Erbgeldes, vnd aller
anfordrungk vorziehen vnd geeussert, nihmermehr itzigen besitzern,
oder zukumftigen, oder nachkomende Erben, nihmermehr weitter
anzuflihen, noch zu besprechen, mit welchem gerichtszwangsal, es sei,
geistlich aber weltlich, sie wollen auch solches fur ihre person, ein ider
insonderheit gar niemandsen zu thun verstatten, Alles treulichen
vnd ohne geferde, Zu mehrer bekreftigungk, sindt diese Ver-
zichten alle, wie bein gerichten es in der aller kreftigisten forme be-
schehen mag Verkommen, Die zeit hans Otte scholtze,
neben ihm, Gorge Rietter vnd hans doms, als ge-
schworne Scheppen