Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

vnd andere auf sie auch mit eidespflichten der gestaldt anzunehmen
das sie mir meinem lieben Sohne seinen Erben vnd der Herrschaft
zu Jornigk Jderzeit getreu vnd gewartigk, vnd keiffern vnd seinen
nachkommen gehorsam sein sollen Vor mir meinem Sohne nachkom-
ender herrschaft, vnd menniglich vngehiendert,
Hieruor sol mir keuffer zahlen achttausent thaler, Jder deren zu
sechsvnddreissigk groschen weis Also auff den tagk Philippi
vnd Jacoby Anno einvndneuntzigk Vier tausent thaler, vnd
folgendes Jerlichen, auff den tagk philip vnd Jacoby, ein tausent
Taler, bis zu endlicher bezalungk, der achttausent thaler haupt-
somma, alles zur Malmitz, vnd an gantzen, vnuorbothenen Talern,
oder grober gutter Muntze, Habe beineben vor meinen
Sohn seine Erben vnd Erbnehmen, vnd nachkommende Herrschaft
des Dorfs Jaurnigk zugesaget vnd versprochen, zusage vnd
Verspreche auch hirmit mehrgemelten keuffer, vnd die seinigen in ihren
billichen sachen in geburlichen schutz zu nehmen, kauffern seine
Erben Erbnehmen vnd rechte nachkommen auch was obgemelt, auch
zugewehren, vnd vor alle an vnd zuspruche, bis auf dato vorsessene kei-
serliche steuern zu befreien, Alles gantz treulichen vnd sondere
geferde Des zu vrkundt, vnd stetter, fester haldungk, habe ich
diesen kauffbrieff vnder meinem angebornen Jnsiegel vorfertiget
vnd mit eigener handt vnderzeichnet, Geschehen vnd gegeben zur
Malmietz, den achten tagk des Monats Juny, nach christi geburdt
im eintausent funfhundert, vnd Neunzigisten Jare, Vnd habe
darzu die gunst vnd Consens gegeben, das solches zu mehrer Ver-
warungk ins Scheppenbuch ist Jncorporiert vnd verschrie-
ben wurden, Die zeit Hans Otte Scholtze, neben ihm Gorge
Rietter Hans Doms Matz hermen Nieckel tschentscher vnd
Merten pauswange als geschworne scheppen
65v