wolte lassen zuuerrichten, Jtem Jerlich sol ihr auch keuffer
geben, Vier scheffel korn, vnd zweine scheffel weitze, Jtem
sie beheldt ihr auch zuuor zwo kue, aus dem gutte zu nehmen,
ihr auch Jerlichen ein halben scheffel lein zu seen, wo be-
sietzer seinen hinseet, in besten ihr gefelligen acker, Er
sol ihr auch geben Jerlichen ein Viertel Erbessen, ein
schock Eier ein gemesht schwein, oder drei taler dafur,
Jtem zwei bete kraut, vnd zwei bette ruben, nach ihrer
wilkur ihr auszulesen, Auch sol er ihr alle Jar zu ver-
richten schuldig sein, ein schock weitze stro, vnd das erste
Jar noch darzu ein schock weitze stro, das also sie das erste Jar
zwei schock weitzstro bekompt, auch ein schock burdenschau-
ben, dem dache zu hulffe, nur auf ein Jar, wan sie nach
dem willen Gottes, ihr ende beschleust, fallen solche aus-
gedinge alle, on alles mietel ins guth, Diesen kauf haben
alle teil geliebet, gelobet vnd angenomben, auch mit mundt
einander zu halten, versprochen vnd zugesagt, alles treulichen
vnd ohne geferde, Vnd ist solcher kauf fur kreftigen ge-
richten, ordentlichen verschrieben wurden
Nach dem der kauff vermag, das die Mutter ihr zwo kue, Jtem
ider tochter eine kue, aus dem gutte nehmen sol, die hat
die Mutter, so wol Jder tochter auch die ihrige empfangen
[185] A(nno) 1597 hat Hans hecker seinem kauffe nach am
tage Martiny, fur diesen kreftigen gerichten geleget
Neunhundert marck, Draus empfangen, als, fraw
Anna, die Nieckel tschentscherin durch ihren gebetenen Vor-