Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

vnd sonst Allen Andern Nutzungen ein: vnd zugehörungen, Rechten
vnd Gerechtigkeitten, Reinen vnd Gräntzen, wie solches alles
vnnd Jedes Jhr Stiefvatter vnnd Vorfahre, Lorentz Wirth von
Weylandt dem Wolgebornen herren, herren Carol herr von
kidtlitz, zur Malnitz vnnd Eisenbergk, herr auff Sprembergk
Röm(isch) kay(serlicher) May(estat) Rath vnnd Volmechtiger Landtvogt des
Marggrafthumbß Nieder Lausitz, Christmilder gedechtniß S(einer) G(naden)
zu Erb: vnd Eigenen Rechten, erkaufft vnd an sich bracht, Nach lautt
des Alten kauffbrieffes des datum Malnitz, den Achten Juny,
Anno Neuntzigk. Jtem Seiner Gnaden vortragen Sonnabendt
nach Ascensionis Christi Anno drey vnnd Neuntzigk, vorgleichung
mit den vntterthanen, am Tage Corporis Christi, Anno vier vnd
Neuntzigk vnnd kay(serlichem) Ambtes Vortrage den drey vnnd
zwantzigisten May, Anno Funff vnnd Neuntzig, desgleichen
auch besage des Andern Erbkauffes vnnd vorgleichung, welcher mas-
sen gedachter Lorentz Wirtt, Jnen selbst durch einen sonderbahren
Erbkauff so den zwelfften Nouember Anno Sieb vnd Neuntzig
datieret, Welche Alte brieffliche Vhrkunden, dem keuffer zu
mehrer nachrichtung originaliter eingestalt worden sind, vnd wie
Er, der Wirtt, vnd vor Jhme die Erbherschafft, solches Alles vnnd
Jedes Jnnegehabt, beseßen, genoßen vnd gebraucht, ferner gezeuget,
Erbawet vnnd angerichtett, Jnmassen solches alles in briefflichen
Erzeltten Vhrkunden, mit Nahmen genandt werden möchte, Jn-
sonderheit auch mit allem Vieh, klein vnd groß, Jtem wagefartt,
Ackergeschier, Erdt, witt, Nagel vnd fensterfest, vnd was an Bawer
Wirthschafft, Baw Rath, gestrude, vnd sonst allem vnd Jedem, wie
es stehett vnnd liegett, nichts außgeschloßen, noch auß zuschließen,
Solches alles vnnd Jedes haben Erwehnette Verkauffere, kauffern
Adam Jungnitschen, Jnhalt Jhrer mit einander gepflogenen geschwis-
terlichen Abreittung, daruber sie auch Alreitt vortzicht gethan,
in dem kauffe, wie sie es von genandten Jhrem stief vattern
kauffsweiße angenomben, Als Nemblich vor Acht Tausendt
Thaller. Jeden derselben Pro Sechßvnddreysig weiße groschen,
solche Jn Jahr vnd tag zu zahlen, abgetretten, eingereumbt,
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