[419] Andres Ludwiges kauff
Mit Mertthenn heckern
Anno 1586 Freytag Nach Ostern welches da war der eylffte
apprilis, ist alhie tzu Jornig ein rechter Christlicher vnd endt(-)
Licher erbkauff geschehenn Mit gunst vnd tzulassen vnserer
erbherrschafft (etc.) tzwischenn Marthenn heckern verkeuffer
ann eynenn, vnd Andres Ludewigenn von groß rosenn keuffer
des andern teylis, nemlich vmb das erb vnd gutt hauß vnd
hoff, vnd des Selbenn dartzu gehörenden garttenn, welches
genantter Mertthenn hecker in rechtem besitz vnd brauch Jhnne
gehabet, vnd das Selbe vor alters in Seynen reynen vnd
grantzenn, als vor eyne hube ackers gelegenn vnd nach Lieget
tzwischenn Nickel Seydeln vnd hans birckenn, vnd hatt
keuffer Solch erb vnd gutt mit erde Nagel vnd witten
feste kauffs weyse angenomen, in der heupt Sum(m)a
vor Siebenn hundertt vnd vor Sechs vnd achtzig m(arck)
Jede m(arck) vor 32 w(eisse) g(roschen) vnd denn (groschen) vor 12 heller gerechnet
vnd Soll tzur ersten geretschafft auff drey termin an
gebenn Sechs hundertt vnd Acht vnd Sechtzig m(arck)
als erstlichenn auf Nechst volgenden Jacoby tag
funff hundertt, Jtem auff Johannes des teuffers
tag des 87 Jares ein hundertt m(arck) vnd darnach
auff Johannes des teuffers tag des volgenden
88 Jares acht vnd Sechtzig m(arck) das also die Sum(m)a
d(er) geretschafft völlig erleget Soll werden
Nach Solcher abtzalung der geretschafft bleybenn
nach alte erbe gelde auff dem gutte tzu bezalenn
hundertt vnd achttzehenn m(arck) welche Soll keuffer