Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

genandt Rechtlichenn angeerbet ist wordenn
hierauff ist Mehrgedachter Christuff otte vor diese
gerichte vngetzwungen vnd vngedrungen getrettenn
hatt guttwillig mit Seynem frischenn, gesundenn
vnd wolbedachtem gemutte außgesaget vnd bekand
d(as) er vonn der herrschafft zu kratzkaw, wegenn
Seynes erbrechtenn, welches er auff der hube erbes
die weylandt Michel kugler Jhnn besitzunge
gehabt welche nu Malenn zum forberge geschlagen
ist wordenn, vonn erstenn heller biß zum Letzten
vol vorgnuget, Auch sich dessendt halbenn
wolgedachter herrschafft forberg alhie zu Joraw ge(-)
eussertt vnd vorziegenn, Nun vnd Niemermehr
nichts vonn Jtziger herrschafft, oder Jhrenn nach(-)
komlichenn besizern dieses guttes begerenn wegen
dieses sein vorgehaltenn erbrechten weitter vmb
etwas ann zu sprechenn, od(er) die selbenn zu Manenn
Jhnn keynerley weyse wed(er) mit geistlichenn od(er)
weltlichenn gerichtenn, od(er) aber wie es Menschenn
Liest erdenckenn Möchte, auch Niemande vonn seinet
wegen gestadtenn Solches zu thun, nu vnd zu
ewigenn zeitten, ist geschehenn in gerichtenn vorm
Schulzenn hans Ottenn, Jörge Ritter, hans
domeß, Nickel Tschentscher, vnd Matz herrmenn
die zeit geschworne scheppenn
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