vnd gegebenn vor Sein hochzeitliche freude, die
er Jhme in dem gutte ist schuldig zu Machen ge(-)
wesenn, funff m(arck) welche er zu Seynen han-
denn empfangenn, vnd hierauff hatt er sich der
hochzeit durch seynen vor Mundenn Jörge rittern
vorziegenn, Nun vnd Niemehr Nickel Tschentschern
od(er) nach kömlichenn besitzern dieses guttes wegen
Solcher hochzeit begerenn in keynerley wegen
wied(er) mit geistlichenn od(er) weltlichenn gerichtenn
od(er) aber wie es Menschenn Liest erdenckenn
Möchte nicht an zusprechenn, od(er) Jhnn dessendt
halbenn vmb etwas tzu Manen, auch Niemande
vonn Seynet wegenn gestadtenn Solches tzu
Thun, aber doch denn Nachkömlichenn erbe
geldenn die er auff dem gutte zu fördern
vnschedlich ist geschehenn in gerichtenn vorm
schultzenn vnd scheppenn wie obenn vor Meldett
[167] Anno 1584 auff weinachtenn hatt Nickel Tschentscher
erbegelt geleget acht m(arck) daruon hatt er wieder tzu sich gehabenn
zwo m(arck) als erkaufft gelt vonn Casper henen vnd paul feltz(-)
menn vonn kuntzendorff wegenn Seynes weybes Margaretta
auch tzwo m(arck) vnd die andern 4 m(arck) hatt andres hancke als
ein volmechtiger an stadt hans Linckens vonn Seyberstdorff gehaben
ist geschehenn in gerichtenn vorm schulzenn hans Ottenn hans Tomaß
Merttenn hecker vnd Mertthen pause wange die zeit geschworne
scheppenn
[168] Anno 1585 auff weinachtenn hatt nickel Tschentscher
erbegelt geleget acht m(arck) daruonn hatt er wieder vmb tzu
Sich gehabenn zwo m(arck) als erkaufft gelt vonn Casper hennen
Nickel Tomaß vonn kuntzendorff Mutterlich an teyl tzwo m(arck)
vnd die andern 4 vier m(arck) hatt empfangenn hans scheffehr
vonn Seyberstdorff wegenn Seynes weybes vetterlichenn anteil
gerdrudit ist geschehenn in gerichtenn vorm schultzenn hans
Ottenn Jörge ritter, hans tomaß, Matz hermann vnd Mertten
hecker die tzeit geschworne scheppenn