[121] Barttel seifertes vertrag Mit seinen kindern
Mitt Genediges zulaßen des wolgebornen herren, herren Carol herren von Kidtlitz
auf Malnitz, Eisenberg Conzendorff, vnd Buchwaldt, herren Auf Spremberg vnd Jawernig
des Saganischen furstenthumbes, königlicher Ambtßverweßer S(einer) G(naden) Jst Jm Nahmen
der heiligen drejfaltigkeit den 13 octobris A(nno) 1611 Ein christlicher vnd bestendiger
vertrag abgeredet vnnd beschloßen worden, Es hatt sich Barttel seiffert Paw-
ersman zu Jawernig mit seinen stieffkindern vnd Jhren hiertzu Erbettenen
vormunden, Simon hegwer in vormundschafft seiner Mundlein dem alter Nach,
Eua, Caspar, vnnd Elisabethß, George Ritters des Niedern Jn Gott Ruhende
hintterlaßene kinder, + dann Mitt seinen Ersten Ehekindern, durch Jhre
hiertzu Erbettene vormunden, Matz hancken zu Jawernig, vnd Adam berger
zu Arnßdorff, die kinder aber vnd Mundlein Mitt Nahmen dem Alter Nach
George, Christoph, vnd hedwigeß + Paul Ritter fur sich, wegen Jhres geburenden
Mutterrechtenß gentzlichen vorglichen, vnd giebt denselben Auß seinem gutte zum
Muttertheil Jeglichem kinde Sieben vnd zwantzig klein Margk vnd sol der
vater Auf nechst kunftige fastnacht des 1612 Jahres Anfangen dem Eldisten seine 27
Margk darnach Jährlichen auff fastnacht Jmmer dem Eldisten zuuor sein 27 m(argk)
biß zu dem letzten, daß Also genantte kinder vnd geordnete vormunden, mit Jhm zu
frieden sein können, desgleichen giebt der vatter vnd macht Jederm seinem rechten Sohne
eine hochtzeit Auf 2 tage, den Ersten tag auff 4 tische, vnd den Andern tag auf 2 tische,
oder dafur 9 Margk zugeben, welches Jhnen gefellig, Ein Jedern sol er aber mit Notturftiger
gebuhrlicher kleidung versorgen weil sie an seinem brodte sein, wan sie sich aber vor Ehelichen
sol er Jederm zwelff Marg klein fur kleidung, alles vnd Jedes, wie es Nahmen
haben Mag geben vnd vorrichten, darmit also die Söhne mit solchem sollen gar weg
gericht werden, Belangende der tachter aber, wann sie sich vor Ehelichett, mit Rath
Jhrer geordneten vormunden vnd freundschafft, soll Jhr vom vatter außgericht werden,
Bettgewandt, ober vnd vntterbette, zweene Pfuhle, vber Jeder stuck Bette zwene
vberzuge, von kleiner leimet, Eine ziche von zwillicht, Jtem drej Betttucher,
dartzu ein leilach von kleiner leimet, damit Er bestehen kan, J(tem) Jhr zwo kuhe, auch
Acht thaler zu einer schaube. J(tem) 2 thaler zu einer Mutze, auch 3 Röcke von Striegner
tuch, alß einen von 3 siegler, die Andern 2 von zwe siegler tuch, J(tem) 3 halßkoller
eines von tobin, dartzu ein halbe Elle samet, vnd zwey tschamlotte, zu Jedern
anderthalb virtel sammet, J(tem) fur 3 Gurttel 22 weise groschen, alß einen vmb
5 groschen, den andern vmb 8 groschen, vnd den dritten vmb 9 groschen, J(tem) zu
Bärtteln zwo klein Margk. J(tem) 2 Paar vberzogene Peltz Ermel, das eine Paar mitt
vorstadt, das ander Paar mit halb wullem, vnd halb leinem, vnd Jedes mit schwar-
tzen schmaschen ausschlegen, ein Paar Rothe stiffeln vmb 24 w(eisse) groschen, Einen wetschken
vmb viertzehen weiße groschen, J(tem) zwene thaler zu zwej kasten, zum zuchten
aber vierderhalben scheffel weitzen, vnd ein virttel bier, die freiheitt auff zwene
tische gericht, damit Er mit Ehren bestehen kan, alß dartzu einen halben scheffel weitz(en)
vnd ein Achtel bier, Neben den andern geburlichen zugehörigen sachen, J(tem) der vatter
sol Jhr auch Jährlichen biß sie sich vor Ehlichet, Ein halb virttel lein seen, vnd anfangen
wen sie 12 Jahre alt wirdt, disen vertrag haben beide Paart geliebet vnd
gelobet, auch denselben einander standt feste vnd vnuorbruchlich zu halten