Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

[1063] Weil nach dem willen gottes George langer tödlichen verblichen. hintter Jhm ein
Guttlin mit großer schold, vnd fraw Anna seine hintterlaßene wittib vnd vnerzogene
kinderlein mit Nahmen Barbara gelaßen so hat sich gemelte wittib Fraw Anna mitt
bewilligung der gerichte die zeit Barttel guttermuts scholtze an stadt des wolgebor-
nen gnedigen herren Caroln herrn von kidlitz, auf der Malnitz Eißenbergk kontzen-
dorff, herren auf Sprembergk et zu Jawernigk, königlicher verwehser des Fursten-
Thumbs Sagen vmb ihr vattertheil veranschlegett vnd mit des kindes geordnete vor-
munden Mattes langern zu wickendorff vnd Mertten Michlern zu Jawernigk zu grunde
folgender gestalt vertragen, Es Nimbt fraw Anna das gutlin an in gleichem kauffe wie es ihr
verstorbener Ehman kauf(f) an sich bracht nach berechnung der schulden, giebt sie ihrem kinde her-
aus zehen Margk, welches nach aller vmbstendiger rechnung souel austregt derer
[Jede Margk zu 32 w(eissen) g(roschen) gerechnett,
vnd sol solche 10 Margk erlegen wan das kindt sein]
zwelfftes Jahr erreicht. Jn dergleichen aber wiel sie das kindt mit Notturftiger
Teglicher kleidung erziehen, vnd es als trewe Mutter in der furcht Gottes auferziehen,
vnd ob man zwar wegen des nach geschrieben vermelten ausgedinges halben am vattertheil ihr
was hette enthangen mögen weil sie die scholdt ohne Entgeltnus des kindes zahlen sol, hatt
sie doch solches ihrem kinde zu besten darmit mit der zeit man ihr nicht abbruch nach
sagen durfte. guttwillig gewilliget, vnd sindt die ausgedinge folgender weiße voltzo-
gen wurden Erstlichen zwene Röcke von Strigner tuch, den einen von drey siegler
den andern von zwey siegler, darnach tomaschke zu einer gestalt vnd zu solchen auch
einen gestalt von groffgran vnd zu beiden drey virttel Sammet J(tem) 18 w(eisse) g(roschen)
[zu gurtteln J(tem) 24 w(eisse) g(roschen) zu Peltz Ermeln. J(tem)
24 w(eisse) g(roschen) zu stiffeln. J(tem) 24 w(eisse) g(roschen)]
zu Berteln J(tem) 12 w(eisse) g(roschen) zu einem wetschken. J(tem) 6 Margk zu einer schaube Jtem
1 Thaler zu einem kasten vnd ihres verstorbenen vatters kasten, sol ihr auch verbleiben,
vnd solche stucke sollen ihr alle getzeuget vnd vberanttworttet werden wan sie es bedarff
Weil aber nach gnedigem willen Gottes solches kindt mit der zeit in Göttliche
ordnung in heilligen Ehestand mit der Eltern vnd vormunden verwilligung schreiten wolte
sol die Mutter ihr Erstlichen schuldig sein, ein freiheit zu machen dartzu ein virttel
weitze vnd ein firdig feßlein bier, zur Ausgabe aber Sechs virttel weitze, vnd ein Achtel
bier, Jtem ober vnd vntterbette, sambt einem zugehörigen Pfuel vnd zu Jederm stuck
bette zwene vbertzuge, vnd alles von kleiner leimett, ausgenommen den einen
vbertzug zum vntter bette von Mittel wercken leimetth. Nachfolgende ein wercken
Bett Tuch, darnach zwey flechsene Betttucher, eines von 8 Ellen, ein Leylach genandt,
das ander von Sechs Ellen, dann auch ein zwiellich tischtuch, vnd ein zwillich hand-
tuch, auch sechs vir Ehlichen schleier. Jtem eine kuhe oder Acht Margk dafur
Was das ererbte gros vattertheil von wickendorff, als christoff Langers (see-
ligers gedechtnus anreichendt) da sol das kindt seinen gebuhrenden zustandt weg
heben, die Mutter auch ihrem gebuhrenden theil, demselben gerichtsbrauch nach,
bekommen, was es einen oder den andern termin wegen seiner Erben geschloßenen
kauff nach, Auf eines oder das ander kombt, des kindes theil aber das sol den
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