Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

[1020] Jm lauffenden 1619 Jahres den Montag fur Faßnacht ist Jm Nahmen der heilligen
dreyfaltigkeitt ein aufrichtiger vnnd vnwiederrufflicher Erbkauff geschloßen worden Mitt
gunstiges zulaßen des Edlen Ehrenuesten vnd Wolbenampten herren Modestinus
krum krugern auf zieres bergk vnd Forbergk zu Jawrnigk zwischen Margretha Michel zim-
mers hintterlaßene wittib als vorkeuffern an einem, vnd dan hans Grundlern zu
Metschkaw keuffern andern Theileß folgender gestalt vnd also, Es verkauft Michel zim-
mers hintterlaßene wittib Jhr gerttnerhauß neben dem brunen gelegen sambt dem daran
stoßenden gerttlin vnd den dreyen dartzu gehörigen Morgen, mit allen beneficien, auch allen
arbeitten Robotten, dinsten Ehrungen vnd zinßen zu leisten wie die alten drey Erbgert-
ner ihre heußer vnd Morgen genoßen vnd die arbeitt geleistett vermöge des vertrages
zwischen herren Lorentz wirtthen vnd den geregtten gerttnern am tage Corporis christi
1594 aufgerichtett vnd verkauft solches hauß hans grundlern zu Metschkaw sambt
Erdt witt lehm vnd Nagelfest wie es ihr Seeliger Eheman vnd sie bis anhero beseßen
genoßen vnd gebraucht haben, Jedoch mit diesem bescheidt das hanß Meißener oder be-
sitzer seines haußes Jhm hanß grundlern oder besitzern seines haußes den gantzen
Rein zaun Richtig allein halten sol, Benentlichen vmb hundert vnd Achtzig
klein Margk, vnd sol ermelter keuffer auf Jtzo ostern dieses 1619 Jahres Erlegen
vnd angeben 24 klein Margk. Folgends auf weinachten des 1619 Jahres
Sechs vnd Sechtzig klein Margk, vnd dan folgends auf ostern des 1620 Jahres
Neuntzigk Margk zu völliger Zahlung, von solchem letzten gelde sollen die hintter
stelligen Erbegeldt souiel das Scheppenbuch besagen wirdt, abgekurtzet werden,
Alle Arbeitt wie die Nahmen haben Mag sol er Neben den andern gärttnern
mit größtem fleiß zuuerrichten verpflichtet sein. J(tem) ein kuh vnd ein kalb bis es
zwey Jahr alt wird, Nebenst des herren kuhen an die weide gehen laßen,
Bey diesem hauße verbleibet Ein kuh vnd ein Jehrig kalb, J(tem) hew vnd Rawfutter
souiel des verhanden. J(tem) ein tisch vnd bencke so gutt die verhanden. J(tem) ein kupfer-
ner offentopff. J(tem) ein topffbrett. J(tem) ein Backbeutt sambt schußen vnd stangen,
J(tem) 2 heng stangen vnd 1 latte. J(tem) ein sudelade sambt dem Messer. J(tem) ein schnittbang
J(tem) ein Trage Radwer. J(tem) ein Mistgabel vnd 1 schorschauffel. J(tem) ein Brand Reitte vnd
offengabel. J(tem) einen alten kasten. J(tem) ein getreide staubfege J(tem) 2 Ruckschlößer. J(tem)
ein kipsaule. J(tem) ein kuhkrippe. J(tem) ein scheffel Sam haber, J(tem) 2 huner, Ermelte
verkeufferin dinget ihr frey herbrige aus ein Jahr lang aber gleichwol sol sie ein weinig
holtz zu hulffe geben, des gleichen ein tetze bettlin wie sie einander angeweiset,
Solchen kauff haben beide Theil geliebet vnd gelobett auch denselben einander stand
feßt vnd vnuorbruchlich zu halten versprochen vnd zugesagt, vnd ist auf des keuffers theil
geweßen, Michel Eichner, Michel Pfol vnd hanß Sußebach, welche fur keuffern fur
die gantze Summa burglichen eingesprochen, auf der verkeufferin theil geweßen
Mertten krauße zu wirben, Gregor karon zu Arnßdorff vnd hanß Meißner alhie
vnd sindt zu Mehrer Nachricht zwene zettel einer hand geschriebene vorferttiget worden
deren Jeden Theil einen zu gestellet geschehen in den woluerordneten gerichten fur geor-
ge gaßten gerichts verwaltern, hans hecktern Simon hegwern. Jacob Bartten, vnd
Michel hubnern geschworne Scheppen
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