[960] Jm Nahmen der heilligen dreyfaltigkeit Alß man zehlett Nach christi
vnsers herren vnd selig Machers Geburtt tausendt Sechshundert vnd zwelffe
Jahres den zwantzigisten Marci Jst Mitt Gunstiges zulaßen des Edlen Ehrenuesten
vnd wolbenambten herren Modestinus Crumcrugern Auf zieresbergk vnd Forbergk Jawer-
nig Erbherrn, Ein Rechter Christlicher vnd vnwiederruflicher Erbkauff abgeredet vnnd
beschloßen worden Folgendergestalt vnd Also, Es hatt hanß Lincke sein Gärttnerhauß zu
Nechst dem kretscham vnd zu Nechst Falten hanen gelegen sampt dreyen zugehörigen Morgen zu
dorffe vnd felde in seinen Alten ausgesetzten Reinen zeunen vnd Gräntzen. Erdt witt vnd
Nagelfest, als es verkeuffer hanß lincke Jnne gehabt beseßen genoßen vnd gebraucht
hat, Jedoch der Wolgemelten Erbherschafft zinßen vnd Pflichten auch dinsten vnschedlichen
verkauft vnd hingelaßen dem Erbahren Merten hanen von Buntzelwitz, Benentlichen in Einer
gewißen kauff Summa vmb zweyhundert vnd zwelff klein Margk. Jedere Margk fur 32 g(roschen)
[vnd den groschen fur 12 h(eller) gerechnett, vnd sol auf
Nechstkunftige Johanniß Baptistae Erlegen vnd geben]
zwey vnd Siebentzig Margk. dann folgends auf Martini Einhundert vnd Viertzig Margk,
beides dieses lauffenden Jahres, zu Endtlicher vnd völliger zahlung der haupt Summae,
Bey diesem Gartten vorbleibett Ein kuhe, vnd ein kalb, J(tem) 2 hunner. J(tem) Ein sudenlade mit
[dem Messer so gut als es vorhanden, J(tem) Ein Mistgabel,
J(tem) Ein grob Eisen J(tem) die bencke in der]
stuben. J(tem) Ein topff Brett, des gleichen dinget Jhme verkeuffer aus zwey Jahr Frey herbrige, vnd
vnd was auf einem Abel Baum vnd Einem Birn Baum wechset die sollen keuffer vnd
verkeuffer zugleich theilen. J(tem) verkeuffer dinget seiner Schwester dorothea frei herbrige
aus auf diesem gartten bey Jhren lebtagen, verkeuffer lest auch keuffern 3 futter
Mist von dem Jitzigen auf seinen Morgen zuuor aus fuhren den andern aber der Noch
verhanden vnd folgendt gemacht wird biß auf Nechst ostern den sollen sie zugleich theilen
die futterung sollen sie zugleich verfuttern so lang daselbe wehret, diesen kauf haben
beide theil geliebet vnd gelobet auch einander denselben standt fest vnd vnuorbruchlich
zu halten versprochen vnd zugesagett den Gerichten angeglobett vnd sind auf verkeuffers
theil geweßen Caspar lehn. Michel zimmer vnd Falten han, auf keuffers theil aber Chri-
stoff keffer vnd Merten Feltzman beide von Buntzelwitz welche fur keuffern Burglichen
eingesprochen, Geschehen in den Woluerordneten Gerichten fur hanß hecktern Gerichtsver(-)
waltern, George Rittern, Simon hegwer vnd Jacob Bartt geschworne Scheppen zu-
gezeugen, vnd sind zu gutten Nachrichtung 2 lauttende zettel einer hand geschrieben vorfer-
tigett worden, deren Jeden einen zugestellet, Geschehen im Jahr vnd tage wie oben
[961] Anno 1612 auf Johannes Baptistae legett Mertten han seinem geschloßenen kauff nach
72 Margk, welche hanß lincke zu seinen henden Empfangen, Geschehen in den
woluerordneten Gerichten fur hanß hecktern Gerichts verwaltern, George Rittern Jacob
hancken vnd Simon hegwern geschworne Scheppen zugezeugen
[962] Anno 1612 auf Martiny legett Merten han seinem geschloßenen kauff Nach
zur letzten gereittschafft 140 Margk, welche hanß lincke zu seinen henden Empfan-
gen, Geschehen in den woluerordneten Gerichten fur hanß hecktern Gerichtß