Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

Merten Michlern alß geordneten Vormunden, richtige vnd Ordent-
liche Rechnung zu thun begehret, welche Jhme dan auch erfolget,
da sich dan nach gnugsamer vnd Vleissiger berechnung befunden,
das Jhme an Groß Vatter, vnd Vatter theile, nach laut des Re-
gister zustehet vnd gebüret 89 m(arck), 14 g(roschen) 2 ½ h(eller), welches Jhme die
gedachten Vormünde, in seine gewahrsame hende zugestellet vnd
Vberantworttet, hierauf Er dan vor mehrgenandten
Gerichten gestanden, freywillig, vngezwungen vnd Vngedrung(en)
bekhandt vnd ausgesaget, das Jhme wegen seines Weibes, gebuhr(-)
liche vnd Notturftige Rechnung beschehen sey, bedankhet sich
gegen der gnedigen Obrigkheit, Gerichte, vnd Vormunden, dassie
der Threuen fürsorge, vnd Vleisses so sieh in Wehrender Vor-
mundschafft gehalten, Saget beineben die mehrgenandten
Vormunde, mit handt vnd Mundt, der Vormundschafft loß,
vnd globet vnd Vorspricht, das Er nun vnd zu ewigen zeiten
die Gerichte, so wol die Vormunde, dieses seines Weibes zuge(-)
standenen Großvattertheil vnd Vatter Theil vmb nichtes mehr
besprech(en), noch mahnen wil, auch Niemanden von den seinigen
solches zuthun vorstatten, Alles ganz threulich vnd sondere
gefehrde, Geschehen fur hanß heckhern Gerichts Vorwaltern,
Georgen Ritter, Jabo Jacob hanckhen, vnd Simon hegbern geschwor(-)
nen Schöppen.

[880] Jngleichen ist obgenandtes Jahres vnd Tages Merten Pausewange,
auch vor den gerichten allhie erschienen, vnd von obgedachten Vor-
munden Rechnung begehret, die ihm auch erfolget, vnd hat sich
nach fleissiger gepflogener Rechnung befunden, das Jhme die Vor-
munde laut des wolberechneten Registers, an groß Vater vnd
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