worden sein, haben sich solchs gantz vnd gar Jder fur seine persone, geeussert vnd
vorziehen, von nu an bis zu ewigen zeitten, nicht weiter drumb zu mahnen, noch
ferner weder durch geistlich, oder weltlich gericht darauf zu sprechen, oder durch menschliche
sinnigkeit wie es mocht erdacht werden, Wole(n) auch solches nimandsen von seinet ihret
wegen zuthun gestatten, alles treulichen vnd ohn geferde, die zeit hans Otte
Scholtze, neben im Gorge Ritter, hans domus, vnd Matz hermen, geschworne
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