[837] Anno 1595 Sonntag Quasimodo geniti, hat Jacob hancke
alhir fur ordentlichen gerichten, Erbgeldt gkauft, so vil, Gorge rietter
(Gottseliger) auf seinem gutte zu heben gehabt, es sei vil oder wenigk
benampt vnd vnbenampt, wie es ihmer nahmen haben mag, oder ge-
deutet werden mochte, das an fraw Margaretha, seine hinderlassene
Wittib, vnd an seine kiender geerbet, Es hat aber solch teil
gedachte Wittib durch ihren hirzuerbetenen Machtman, Gorge Riet-
tern den niedern alhir zu Jornigk, was ihr zustendigk gewesen
verkauft, Jtem Jacob hantsche von Conradtswalde, als ein ehlicher
Vormunde Anna des Gorge Rietters tachter sein teil, dan
Jacob Rietter als georndneter vnd erkorner Vormunde, der
Jungsten zweier kiender, als Gorge Rietters, vnd Barbara, auch
ihr teil dem vorermelten Jacob hancke in einem Worte verkauft,
darfur er in fur al ihr vermeint recht, gegeben vnd zugestalt hat
drei kleine marck, derer Jde zu 32 w(eisse) schlesigische g(roschen), gerechnet,
Vnd nach dem ihr Ehman vnd Vatter was von schulden hin-
dersich verlassen, so haben gedachte Erben, aus christlichem erbarm
gemutte, mit diesen drei marcken etzliche schulden abgezahlet, Vnd
siendt also zu richtigmachungk alle erschienen,
hierauf erwente Wittib frau Margaretha durch ihren oben angezoge-
nen Machtman Gorge Riettern fur sich, fur ordentlichen ge-
richten gestanden, neben ihr Jacob hanske, in ehlicher Vormundt-
schaft seines weibes Anna, Vnd dan Jacob Rietter die zeit zu Arns-
dorff, als georndneter Vormunde Gorge Rietters, vnd Barbara der
Vnmundigen stelle Verwehser, fur diesen kreftigen ordentlichen
gerichten gestanden, guttes gesundes leibes, mit wolbedachtem mute,
haben alle in einem Ja worte, vngezwungen vnd vngedrungen
bekant bezeuget, vnd warhaftig ausgesagt, bein ihren christlichen
trauen vnd warhaftigen worten, das ihnen rechte genugliche bezah-
lungk vnd gentzliche abrichtung widerfahren sei, globende ferner
nu vnd zu ewigen zeiten, weder Jacob hancken, seine Erben
oder Erbnehmen, nicht weiter vmb gar nichts anzusprechen,