[811] Barttel poles kauff
Anno 1578 denn 22 Janurary ist allhie tzu Joraw
ein rechter Christlicher erbkauff geschehenn mit gunst
vnd zulassen der erbherrschafft zwischenn dem
altenn vßwaldt pollen, verkeuffer an eynem,
vnd Seynem Sohn bartthel pollen, keuffer des
andernn teylis, Nemlich vmb denn garttenn
welchenn gedachter vßwaldt polle Jhnn rechtem besitz vnd
brauch Jhnne gehabet, ann allenn reynenn grantzen
vnd zeunen, wie vohr alters vor zwo ruttenn gelegen
vnd nach Lieget zwischenn paul hanckenn, vnd Casper
pollen, vnd vor Solchenn gartenn Soll genantter
keuffer Jhnn d(er) heupt Sum(m)a geben drey schillinge
m(arck) Jede m(arck) vor 32 w(eisse) g(roschen) vnd denn (groschen) vor 12 heller
gerechnet aber doch mit diesem bescheyde d(as) der
alte vßwaldt polle, Solchenn garttenn bey Seynem
Lebenn vor d(as) Seynige gebrauchenn Sol So woll
als vor Mallenn, vnd Nach Seynem todte Soll
gemelter sein Sohn als der keuffer Solchenn gartten
Jhnn obgemeltem heuptkauffe Macht an zu Nemen
habenn, vnd ein vierteil Jar nach des altenn tode
Sol er tzur ersten geretschafft gebenn 12 m(arck) vnd dar
nach vber ein (Jar) zwo m(arck) erbe gelt, vnd fortth an alle Jar
Jerlich zwo m(arck) biß zu endlicher vnd voller bezalung
obgemelter heupt Sum(m)a
Vnd nach des altenn tode Jhm 83 Jar auff Michaelis
hatt der keuffer barttel polle Sich mit Seim geschwister
vorglichenn vnd vortragenn, vnd gerettschafft vnd nach
gelde alles auff ein Mal erleget, als nemlich drey
Schillinge m(arck) drauss habenn die Jungstenn funff
kuder empfangenn denn drittenn heller vor Jhr
mutter teyll zwelff m(arck) vnd die elteste anna
genandt hatt tzu Jhrem vatter teyl durch Jhrenn
hie erbettenenn vor Mundenn andres hancken empfangen 3 m(arck)
13 w(eisse) g(roschen) 9 heller Jtem hans hencke vonn Merzdorff
hatt wegenn Seynes Mundlins hans wesstein genandt
des altenn hans wessteins nach gelassenn Sohnn em-
pfangenn wegen Seyner Mutter dorattea vatter teil
3 m(arck) 13 w(eisse) g(roschen) 9 heller Jtem barbara hatt durch
Ihrenn hirtzu erbettenenn vor Munden Melchyor