[771] Hans geliegs, vnd hans Felchkels
lossagungk,
Annorum 1587 Freitag nach Angneta, ist fur disen
ordentlichen gerichten gestanden hans Gehliegk,
neben ihm hans Volckel vnd an stadt seines weibes
Anna, als ein verorndneter ehlicher vormunde, vnd haben
fur diesen ordentlichen gerichten, ihre Verorndnete
Vormunden, mit namen Tomas gehligen zu komerau
vnd Fabian Sommern, quith frei los vnd ledig gsagt,
das sie ihnen, treulich vorgestanden, mit hochster bedanck-
ung, das sie ihnen volkomliche rechnung, vnd gnugliche
bezahlung gethan, welche sie angenohmen, Vnd ihnen
vberantwordt sechs schilge vnd drei marck, gereden
zusagen vnd vorsprechen fur sich vnd ihre Erben, vnd
Erbnehmen, das sie gedachte Vormunden, noch niemand-
sen, (do dis geldt hingeweiset hat) nihmermehr besprechen
wollen, mit keinerlei gerichts zwang, es sei geistlich, aber
weltlich, Woln auch solches niemandsen, von ihret wegen
zu thun gestatten, sondern alles treulich, vnd ohn geferde,
Zu wahrem bekentnis, vnd vnuorbruchlicher haltunge,
ist solche lossagung, fur hans otten dem scholtzen gschehn,
neben im hans domus, Matz hermen, vnd Merten
pauswange, als geschworne scheppen