Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

[764] Mertten willers kauff

Anno 1585 Montag Nach pettry vnd pauly welches da
war der erste July ist alhie tzu Jornig ein Christlicher
vnd endtlicher erbkauff geschehenn mit gunst vnd tzu lassen
d(er) erbherrschafft (etc.) zwischenn George grussern vorkeuffer
Ahnn eynem, vnd Mertten willern keuffer des andern
teylis, Nemlich vmb das erb vnd gutt, hauß vnd hoff vnd
des Selbenn dartzu gehörenden gartten welches gedachter
George grusser in Rechtem besitz vnd brauch Jhnne gehabet
vnd wie Solches vor alters als vor eilff rutten ackers Jhn Seynen Reynen vnd
grantzen gelegenn vnd Nach lieget tzwischen Nickel
Tschentschers halbenn hube vnd der herrschafft forberge
vnd hat keuffer Solch erb vnd gutt kauffs weyse
Ahn genomen in d(er) heupt Sum(m)a vmb Sechs hundertt
vnd vmb vier vnd Siebentzig Margk Jede m(arck) vor 32
w(eisse) g(roschen) vnd den g(roschen) vor 12 (heller) gerechnet, vnd tzur erstenn
geretschafft Soll er auff drey termin an geben funff
hundertt vnd vier vnnd Siebentzig Margk, als erstlich
auff nechst volgende Jacoby andertthalb hundertt m(arck)
darnach auffastnach des volgenden 86 Jares drey hundertt
m(arck) vnd darnach auff Michaelis des gedachten 86 Jares
ein hundertt vnd vier vnd zwentzig m(arck) mit welchem
also die Sum(m)a der geretschafft völlig erleget Sol
werden, darnach bleybet tzur erb gelde tzu tzalenn
hundertt m(arck) welches Sol keuffer alle Jar Jerlich
auff weinachten mit Sechs Marcken ablegen vnd tzalen
So Lange biß tzu endtlicher vnd voller bezalung oberu-
herttes heupt kauffs, ahn tzu fahen auf nechst volgenden
weinachtenn
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