Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

[757] Weil wir geschriebene vormunden hanß heckter vnd
Michel hubner, verschiner zeit wegen hedwigiß George
Ritters Tochter zuuormunden verordnet worden, weil aber
dieselbe sich vorehlicht mit Simon verlohrnen, alß haben ge-
ordnete vormunden, Ermelten Simon verlohrnen, wegen seines
weibes heut dato ostern 1618. dem Register nach
wie daselbe von Jahr zu Jahr richtig berechnet worden gebuhr-
liche Rettung gethan da dan Ermelter Simon verlohrn
Empfangen 160 m(arck) 26 g(roschen), mit welchem er wol
Content vnd zu friden geweßen hirauf ist vor diesen
kreftigen vnd wol verordneten gerichten gestanden Simon
verlohrn Bekandt vnd ausgesagt das er von geordneten
vormunden hanß hecktern vnd Michel hubner, wegen seines
weibes an vatter vnd Mutter theil gentzlichen getzahlet
vnd zu frieden gestellet worden Zusaget globet vnd vorspricht
sich hiemit seine Erben vnd Erbnehmen Ermelte geordnete
vormunden Jhre Erben vnd Erbnehmen, wegen seines weibes
vatter vnd Mutter recht vmb nichts mehres weder durch
geistliche noch weltliche gerichte zu mahnen vnd zu besprechen,
auch Niemanden wegen sein vnd seines weibes zu thun gesta-
ten Nu vnd zu Ewigen zeitten geschehen in den woluerordneten
gerichten fur george gasten gerichts verwaltern, Simon hegwern
vnd Jacob Bartten geschworne Scheppen zugetzeugen,
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