[717] Jm lauffenden 1610, Jahr auff weinachten hatt sich George Ritter
mit seinen zweyen brudern wegen Jhres Erbgeldes so sie auff
seinem Gutte zu fodern gentzlichen berechnett, vnnd befunden wor-
den das noch ein Jeder auf seinem gutte Erbegeldt zu heben gehabt
Viertzehen Margk Ein vnd zwantzig groschen vnd vier heller dar-
auf er sich mit Jhnen völliglichen verglichen: Also,
Es Jst vor ordentlichen Gerichten gestanden Matthes Ritter bekandt
vnnd außgesagt, das er von George Rittern seinem bruder auf
seinem gutte Erbgeldt zu fordern gehabt Also d(as) sich daselbe Erst
auf 5 Jahren legend vnd hebend erfolgen solte, so hatt George Ritter
Jhme Jtzundt des 1610 Jahres dieses folgende Erbgeldt weil Ers be-
dörffend gentzlichen vorrichtett vnd zu frieden gestellett. sagett der
halben George Rittern besitzer des Guttes. seinen Erben vnd Nach(-)
kommen vmb nichts mehres weder durch Geistliche noch weltliche
Gerichte zu mahnen oder Besprechen, Auch Niemanden wegen sein zu
thun verstatten Nu vnd Ewig, Geschehen fur den ordentlichen Gerichten
hanß hecktern Gerichtsvorwalttern George Rittern Jacob hancken
Simon hegwer, vnd Jacob hancken Geschworne Scheppen
[718] Anno 1611 Auff Weinachten Jst vor ordentlichen Gerichten gestanden
Jacob Ritter gutter vernunft vnd sinnen, das er von George Rittern
seinem bruder an Erbegeldt noch was zu fodern gehabt Alß nemblichen
14 Margk 21 w(eisse) g(roschen) vnd 4 h(eller) Auf welches er genugsamb Abgestattett
vnd geburliche vortzicht thutt Globett derwegen Gemelten George Rit-
tern seinen bruder oder besitzer des Guttes vmb nichts mehres, weder
durch Geistliche noch weltliche Gericht zu mahnen noch zu sprechen, Auch
Niemanden wegen sein zu thun gestatten, Nu vnd Ewig, Geschehen fur
den ordentlichen Gerichten hanß hecktern Gerichtßvorwaltern Jacob
hancken Simon hegwer vnd Jacob Bartten Geschworne Scheppen
[719] Anno 1612 Auf we