Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

thaler zu einem kasten, vnd zwolff w(eisse) g(roschen) zu einer lade, kleidungk
erstlichen, Jder 6 kleine m(arck) zu einem scheublein, Jtem zweine rocke
von Striegnischem tuche, den einen von drei, den andern von zwei-
siegler tuch, zwei hals koller, ein tschamlets vnd ein Carteckes, zu
iderm anderthalb Viertel sammeth, zweine gurtel Jdern vmb 9 w(eisse) g(roschen)
Jtem ein bertlein vmb 18 w(eisse) g(roschen), ein par peltzermel vmb 18 w(eisse) g(roschen)
Jtem ein mutze vmb ein schwere marck, ein par rothe stiefeln vmb
20 w(eisse) g(roschen), Jtem er wil auch Jder noch darzu geben, ein tischtuch ein
handttuch, vnd zweine schleier
Dem knaben sol er auff drei tische, auf diesem grundt vnd boden alhir
eine hochzeitliche Wirdtschaft bestellen, aber 6 m(arck) nach gefallen ihme
dafur einstellen, Wolt er auch ein handtwerck lernen, so wil er im
darzu 6 m(arck) behulflichen sein, Jm fahl ob er gleich auch kein
handtwerck lernete, sol er gleichwol die 6 m(arck) zu seinem nutz vnd
besten haben, zur kleidung sol er dem Sohne, drei siegler strignisch
tuch kauffen zu einem Rocke ein Semisch wammes, vnd ein
par semisch beingewandt, vnd ein par stiefeln, Solchen vertrag haben
alleteil gutwillig angenomben, geliebet vnd gelobet, Vnd denselben
stet feste vnd vnuorbruchlichen zuhalten geglobet zugesaget vnd Ver-
sprochen, gantz treulichen vnd ohne geferde, Geschehen vnd vorkomen
in gerichten zu Jornigk fur hans Otten dem scholtzen, neben ihm
Gorge Rietter, hans doms vnd Matz hermen, geschworne schep-
pen, in Jar vnd tag wie oben

[654] A(nno) 1590 zu Weinachten leget Jacob Rietter dem Contract nach seine(m)
eltesten kiende Barbare genandt, achtzehen marck, welches die Vor-
gedachten georndneten Curatorn, als Melchor konradt zu Contzendorff
vnd Jacob hancke alhir zu Jornigk empfangen haben, die zeit
hans Otte scholtze, neben ihm Gorge Rietter, hans doms Vnd
Merten pauswange, als geschworne scheppen

[655] A(nno) 1591 zu Weinachten leget Jacob Rietter seinem kaufe nach vnd anschlag
nach achtzehen m(arck), seinem Sohne hans Riettern ghorigk, welchs
seine verorndnete Vormunden Melcher Conradt von Cuntzendorff
vnd Jacob hancke alhir zu Jornigk, an stadt seiner empfangen haben
Darauf fur ordentlichen gerichten die erwenten Vormunden empf gstanden
an stadt ihrer beider mundlein, guttes gesundes leibes mit wolbedachtem
mutte, bekandt vnd frei ausgesaget, das ihre Mundlein, des Mutter teils
gar abgestattet vnd Vorgnuget sein, darumb sie ihnen auch gburliche
Rechnung thun wollen, vnd sie ihnen zu ihren henden empfangen,
Sagen derowegen den Vattern, sampt alle den seinigen
derentwegen quit frei ledig vnd los, die zeit hans Otte scholtze
Gorge Ritter hans doms, Matz hermen, gschworne scheppen
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