Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

d(er) halbenn obgenantte vormunden hye fur denn gerichten
gestandenn habenn außgesaget vnd bekandt d(as) sie von
Jörge klöppeln, wegen Jhres Mundlins adam bergern
vetterlichenn an teylis vom ersten heller biß tzum
Letztenn voluergnuget vnd betzallet wordenn seind
auch sich seynes garttens Jhnn volmechtigkeit Jhres
Mundlins geeussert vnd vertziegenn, nu vnd nie-
mermehr vonn Jörge klöppelnn, od(er) besitzern dyses
garttens, begerenn Solches vatterrechten etwas
tzu Manenn, wed(er) mit geistlichenn od(er) weltlichenn
gerichtenn od(er) aber wie es menschenn Liest erdencken
möchte auch Niemande gestadtenn vonn Jhret wegenn
Solches tzu thun, ist geschehenn in gerichtenn fur schultz
hans ottenn Jörge ritter hans tomas, Nickel tschentscher
matz hermenn, vnd mertthenn hecker geschworne
scheppenn

[635] Jacob Ritters kauff
Mit Jörge klöppeln

Jhm 1582 Jar Sönnabendt nach canttate welches
da war d(er) Neunzehende Mey ist alhie tzu Joraw
ein Rechter Christlicher vnd endtlicher erbkauff ge-
schehen, mit gunst vnd tzu lassen vnserer erbherr(-)
Schafft tzu kratzkaw, tzwischen Jörge klöppeln
verkeuffer ann eynenn, vnd Jacob Rittern
als keuffer des andern teylis, Nemlich vmb den
gartten, vnd des Selbenn dartzu gehörrendenn acker-
stucken, hauß vnd hoff wie Solches Jhnn Seynenn
Reynenn vnd grantzenn vor alters, als vor dritte-
halbe Rutte gelegenn vnd nach Lieget, tzwischenn der
pfarer wiebenet, vnnd vrbann herdwigenn, wie denn
Solchenn obgedachter klöppel alda in rechtem besitz vnd
brauch Jhnne gehabet, vor Solchenn obgenanttenn gartten
vnd ackerstucke Soll keuffer gedachter Jacob ritter im
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