[601] A(nno) 1590 zu Weinachten leget Gorge Rietter seinem kaufe nach zwolff
marck Erbgeldt, welches Matz Rietter sein Bruder zun
seinen sichern henden empfangen, zu Contzendorff, ob ers im
gleich ein wenig zuuor aus Bruderlicher gunst, auf sein
bitliches anhalten, erleget hat, die zeit hans Otte scholtze,
neben ihm hans doms geschworner scheppen
[602] Anno 1591 am tage Conuerssionis pauli, Jst ein aufrichtiger kauf
beschehen, zwischen Gorge Riettern keuffer an einem, vnnd
dan Christoff klosse vnd dauid Rietter, von der Stregaw
vorkeuffer andersteils, vmb das Erbgeldt als 54 m(arck), alleweg
32 w(eisse) g(roschen) fur eine marck gerechnet, welches sie auff seinem
gutte zuheben gehabet, das sie angestammet ist von ihrer Mutter
vnd grosmutter, fur mehrermelte 54 m(arck), hat Gorge rietter
ihnen gegeben Viervndzwantzigk m(arck), welche sie auch empfangen
hierauf obgedachte personen, fur diesen ordentlichen gerichten ge-
standen, als Christoff klose in ehlicher Vormundschaft seines
Ehweibes Justina, vnd dauid Rietter fur sich, haben alle
einmuttiglich ein Jeder Jnsonderheit, bein ihren christlichen trauen
vnd warhaftigen worten bekandt vnd ausgesaget, das sie der
54 m(arck) halben gentzlichen abgestattet vnd vorgnuget sein,
haben sich derhalben solcher gar geeussert vnd vorziehenn,
niemhmermehr Gorge Riettern, noch seine Erben, oder zu-
kumftigen besietzern gemeltes guttes weitter drumb
anzuflihen, noch zubesprechen, mit keinem gerichtszwangk
es sei geistlich oder weltlich, wollen auch solches fur ihre person
niemandsen zu thun verstatten, Es sturbe sie den was
weitter an, oder kauftens, vmb ihr frei purpur gut geldt
Gorge Rietter saget den gerichten zu, do fern sie derenthalben
einigen anstos hetten, sie allerseits vertretten, vnd schadlos
zu halten, alles treulichen vnd ohne geferde, die zeit hans
Otte scholtze, neben ihm hans doms, vnd (...)
Matz hermen, als geschworne scheppen