Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

od(er) weltlichenn gerichtenn od(er) aber wie es
Menschenn Liest erdenckenn Möchte, ist geschehenn
in denn gerichtenn vorm schultz hans ottenn
die scheppenn Jorge Ritter, Jorge willer, hans
Thomas, paul haucke, vnnd Nickel Tschent-
scher geschworne

[564] Nickhel Seydels vortzicht.

A(nno) 1610 den 3. May, hat der Vor Merten Michler, seinem Mündlein
Nickhel Seydeln, gebürliche Rechnung gethan, vnd ihme in allem wegen
des Vätterlichen Antheilß zugestelt, berechnet vnd vberandtworttet
[Nemblichen 78 m(arck) 7 g(roschen) vnd den Mutterlich antheil
12 m(arck) welche er auch zu seinen handen emphangen,]
Welche Raittung er dan mit sonderlicher bedanckhung angenomben,
das Jhme die gnedige Obrigkheit, mit vorsehung vnd der Vormunde so threu(-)
lich vorgestanden, mit Ehrbittung solches mit threuem Vleiß vnd
möglichen dinst zu beschulden. Hierauf Er dan vor Ordentlichen (gerichten) gestan-
den, vngezwungen vnd Vngedrungen, bekhandt vnd v(...) außgesaget, das
er von mehrgenandtem seinem Vormünde, wegen seines Vätterlichen
vnd Mutterlichen anfahlß halben, gnüglichen berechtiget, vnd bezahlet
sey, hierüber er ihn den auch mit schuldiger danckhbarkheit, quittiret
vnd loszehlet, mit zusagung, ihn weder vor sich, noch seine Erben, vnd
Nachkhommen vmb nichtes mehr zu mahnen, noch Jemanden von den seinig(en)
zu sto thun gestatten, alles threulich vngefehrlich, geschehen vor Orde hanß
heckhern, gerichts Vorwaltern, Georgen Ritter, Jacob hanckhen Simon hegbern,
vnd Jacob Bartten, geschwornen Schöppen.
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