[536] Nachdehme eine Donation vnd aufgabe ist weilandt zwischen Gorge
Otten (seligern) vnd seinem gewehsenen Ehweibe, frau Anna Sach-
kierchen aufgericht wurden, also das der erwente Gorge Otte daruber
todlichen verbliechen, Weil daraus aber Jrrungk, speen vnd ander
gebrechen erfolgen wollen, Vnd Merten Wieller zur Stregaw, als itzo
ein ehlicher Vormunde, gedachter frau Anna Sachkierchen, des abge-
storbenen Vatter hans Otten, Scholtzen zu Jornigk, wegen gedachter
Donation angegrieffen, So hat ers mit ihme richtiger weise in grundt
furtragen, fur alle das Jenige alle vnd Jde gelde, farende vnd Vn-
farende habe, wo es hangendt vnd langendt, es sein schulden oder bar-
schaft gewesen, Jhme volkommene vergnugungk, vnd erstattung
gethan, vnd ausgezahlet fur diesen ordentlichen Gerichten zweivnddreissig
marck, alweg 32 w(eisse) g(roschen) fur ide marck gerechnet, Nach empfahungk
ermelter gelde, hat Merten Wieller mit handt vnd mundt, fur sich sein
Ehweib, Erben vnd Erbnehmen, eine wierckliche, vnd bestendige verzei-
hungk, wie vorzicht recht ist gethan, wie dan auch neben ihm oft gedachte
fraw Anna Sachkierchen selbsten einem Erbarn Radt, zur Stregaw
angeglobet, vnd fur sich selb solches alles geeussert, ermelten hanns
Otten Scholtzen, noch die seinigen, oder besietzern gemelter Scholtzerei
itzen oder kumftigen, vmb nichts mehr zu mahnen, weder mit geistlichen
noch weltlichen rechten, vnd gerichten, auch solches niemandsen vor
seinetwegen hinwider zu geschehen verhengen, vnd gethan zu werden,
nicht gestatten noch verschaffen, weder durch sich selbst, oder andere,
heimlich noch ofentlich, durch werck radt oder tadt, keinerlei weise,
wie solches vnd alles anders durch menschen Verstandt sien vnd liest
mochte itzo, vnd in zukumftigen zeitten, erdacht, oder zuwege gbracht
werden, alles treulichen vnd ohne geferde, Die zeit Geschworne
Scheppen Gorge Rietter, hans doms Nieckel tschentscher Matz
hermen, vnnd Merten pauswange Geschehen den 5 Monats
tagk Augusti A(nno) 1592