[513] Merten miechlers kauff mit seinen kiendern
Jm namen der heiligen vnzertrenten dreieinigkeit 1591 Sontag
nach Omnium Sanctorum, Jst auff vnd mit verwilligungk
herr Lorentz Wiertens an stadt vnsers Wolgebornen genedigen
Erbherrn herrn Carl herrn von kietlitz, zur Malmietz vnd
Eissenbergk herr auff Sprembergk, ein endlicher bestendiger vn-
widerruflicher christlicher Erbkauff, folgender meinung verkomen,
Nemlichen vnd also, Es hat Merten michler sein gut, welches zu negst An-
dreas Ludwigen, vnd Jacob Riettern, fur eine hube ackers, sampt den
zugehorigen Gerten vnd gebeuen, wie es fur alders in seinen reinen
vnd grantzen ist gelegen vnd gebraucht wurden, Von seinen stief vnd
seines rechten kiendes Vormunden, wiederumb erblichen an sich richtiger
gestaldt gebracht, als seines Vorfarens, als seiner stiefkiender Vormunden
mit namen Fabian pfeiffer, vnd Blasian kesler, beide zu Jngers-
dorff, Vnd dan seines kiendes, verorndnete Vormunden, Andreas
Ludwig vnd Merten pauswange, beide zu Jornigk, als verkeuffer
an einem, Merten Miechler aber keuffer anders teiles, sol fur bemelt
Guth geben, Vierhundert marck, zu 32 w(eissen) g(roschen) gerechnet, Vnd sol an-
fangen auff Weinachten A(nno) 1592 dem Eltesten kiende 20 m(arck)
zu erlegen, den alle Jar zu weinachten 20 m(arck), dem andern, vnd so
fort an alweg zu Weinachten zwantzig marck, bis die kiender alle,
welcher 5 sein, ein iders 20 m(arck) bekompt, zu ihrem Mutterteil,
vnd dasselbe also vorgnuget wirdt, Das ander aber an den 400 m(arck)
gehet zur beweislichen schuldt, die keuffer allenthalben on entgelt-
nis der kiender wo es hangendt vnd langet verrichten sol, Seinen
zweien vnvergebenen Stieftochtern sol er einer Jden eine ausgabe
machen, aber nach gefallen vier thaler dafur geben, was in am besten
gefeldt, Vnd ider zwei bette, vnd ein pful mit ziechen vnd tuchern
wie sichs geburet, vnd ider zweine rocke, den einen von zweisigler
tuch, vnd den andern von Dreisiegler tuch, vnd ider ein peltz
oder zweine thaler dafur, was in am besten gefeldt, Jtem zwei
halskoller eines von tschamlet, das ander von Vorstadt, oder fur
das tschamlete hals koller ein schwere marck, vnd fur das vorstaten
ein kleine marck, Jtem ider eine kue, vnd ein Jeringk kalb,