[455] A(nno) 1610. den 3. May. ist vor Ordentlichen Gerichten allhie Georg Ritter
allhie, im Nahmen vnd von wegen Michel Wolffes zu Cunzendorff
vorkhom in volstendiger aufgetragener Vollmacht vorkhommen, bekhandt
vnd außgesaget, das, sein obengedachter Principal, der noch außgestandenen
Erbegelder, auff hanß hectors Gutt, so er wegen seiner Mutter, vnd von
hanß domissen her zue Erben gehabt, mit 10 ½ m(arck) gentzlichen befried-
iget vnd abgezahlet sey, hat derwegen in khrafft dieses Schöppenbuchs,
eine gebührliche Verzicht gethan, mit handt vnd Mundt zusagendt vnd
anglobendt, auf solchem Gutte, Jzigen vnd khunfftige besitzere, zu ewigen
zeiten vmb nichtes mehr zu mahnen, noch Jemanden von den seinigen zu
thun gestatten, weder durch Geistliche noch Weltliche Gerichte, Threulich
Vngefehrlich Gescheh(en) vor hanß hectorn Gerichtsvorwaltern, Jacob hankhen
Simon hegbern, vnd Jacob Bartten geschwornen Schöppen,
[456] [Anno 1611 zu weinachten leget hans heckter
seinem kauff nach 8 Margk Erbegeldt welches hans]
domaßes seligers Erben Empfangen sollen 4 m(argk) die sind keuffern als Erkauft recht zugefallen
die andern 2 m(argk) hat er alß erkauft recht von caspar heinen zu sich gehaben, die Andern 2 Marg
wegen George domaßes Muttertheil verkauft recht behalten, von diesen haben Anders
[Sommers Erben von wickendorff bekommen 14 w(eisse)
g(roschen) vnd Jacob Ritters Erben zu zultzen-]
dorff sind Jhr 14 w(eisse) g(roschen) in die gerichtt eingelegett worden Geschehen in den woluerord-
neten Gerichten fur George Rittern an statt des Scholtzens, Jacob hancken Simon hegwer
vnd Jacob Bartt Geschworne Scheppen zugezeugen
[457] Anno 1613 den 17 January sind vor diesem kreftigen vnd woluerordneten Gerichten gestanden
gutter vernunft vnd sinnen Merten Sommer zu wickendorff fur sich, Adam Pol von Tschechen
wegen seines weibes Barbara, Merten Sommer vnd hanß hancke beide zu wickendorff
wegen Jhrer Mundlein Adam bergers kinder Barbara vnd Marta, hanß Jeckel zu Bö-
gendorff fur sich wegen seiner Mutter, hanß feltzman wegen seines weibes Eua, Adam
Berger zu Arnßdorff wegen seines verstorbenen kindes, Bekandt vnd außgesaget,
das sie semptlichen das Erbegeld so auf hanß heckters Gutte stehett wegen + Mutter vnd
groß Muttertheil + Jhrer Mutter, wie den auch was sie von hanß domißen her zu Erben
gehabt, Verkauft Ermelten hanß hecktern besitzern des Gutts Benentlich vmb
10 ½ m(argk), gentzlichen befriediget vnd abgezahlet sein, haben derwegen Semptlichen in
kraft dieses Scheppenbuchs eine gebuhrliche vorzichten gethan, Mit handt vnd Mund zusa-
gendt vnd anglobende, auf solchem Gutte, Jtzigen oder kunftigen besitzere, vmb nichts
Mehres weder durch geistliche Noch weltliche Gerichte zu mahnen Vnd zu besprechen
auch Niemanden wegen Jhrer aller zu thun gestatten, Nu vnd zu Ewigen zeitten,
Geschehen in den woluerordneten Gerichten als George Rittern an statt des scholtzens
Jacob hancken Simon hegwer Jacob Bartt vnd George Meltzer geschworne
Scheppen zugezeugen