Das Schöppenbuch von Alt Jauernick / Stary Jaworów 1559-1629

[445a] Merten Bircken kauff vmb die Acker stucklein

Mitt Genediges zulaßen des wolgebornen herren, herren Carol herren von Kidlitz auf Mal-
nitz Eisenbergk Conzendorff vndt Buchwaldt herren auf Sprembergk vnd Jawernigk des Saganischen
furstenthumbes königlicher Ambtßverweßer S(einer) G(naden) Jst im Nahmen der heilligen
dreifaltigkeit Ein Rechter Endtlicher vnnd wiederrufflicher kauff wegen eines stucke Ackers
abgeredet beschloßen vnd volzogen worden den 24 Juli des 1612 Jahres folgendergestaldt
vnd also Es hatt Mattes hancke zu Jawernig Ein stucke Ackers welches fur eine
Rutten gerechnett zu Nechst der Scholtzerei halben huben gelegen, Jedoch Jhrer genaden Rega-
lien ob vnd Bottmessigkeiten zinßen dinsten, stewer vnd landes Anlagen, wen es Nach
huben zahl angeleget wird so viel auf die Rutten Ackers gehörig, vnschedlichen, verkauft
vnd hingelaßen, Mertten Bircken, auch zu Jawernig, Benentlich in Einer gewißen kauff
[Summa vmb Anderthalb hundert Margk Jedere also fur
32 w(eisse) g(roschen) vnd den groschen fur 12 h(eller)]
gerechnett, Auf Nehst kommende ostern des 1613 Jahres Baar zubezahlen + [s.u. Nr. 445b] diesen
kauf haben beide theil geliebett vnd gelobet angenommen, auch denselben zuhalten
den Gerichten vnd einander selbst. diß mit mund vnd handt versprochen vnd zugesagtt
vnd sind auf keuffers seitten geweßen Bernhardt heide sein schweruatter zu tunckendorf
vnd Jacob hanck Geschworner Scheppe zu Jawernigk, welche fur keuffern Burg-
lichen eingesprochen, vnd auf verkeuffers theil Barttel seiffert kirchvatter zu Jawer-
nich, Geschehen in den woluerordneten Gerichten, fur hanß hecktern Gerichtsverwaltern
vnd Simon hegwer geschworner Scheppe zugezeugen, vnd sindt zweene zettel Einer
handt geschriebene vorferttigett worden derem Jeden zur sonderlichen Nachrichtung zu-
gestellet, Geschehen im Jahr vnd tage wie oben,

[446] Anno 1613 auf ostern leget Mertten Bircke seinem kauff nach 150 Margk
welche Mattes hancke zu seinen henden Empfangen, Geschehen in den woluerordneten
gerichten fur hans hecktern Gerichtßverwaltern, George Meltzern George Rittern Simon
hegwern vnd Jacob Bartten geschworne Scheppen zugezeugen

[447] hierauf Jst vor diesen kreftigen vnd woluerordneten Gerichten gestanden gutter vernunft
vnd sinnen, Mattes hancke Bekandt vnd ausgesagt, das er von gemeltem Mertten
Bircken wegen des Acker stucke gentzlichen getzahlett vnd zufrieden gestellet worden
Also das er ein wolgefelliges genugen dran gehabt, zusaget Globet vnd vorspricht sich
hiemit seine Erben vnd Erbnehmen, Ernatten Mertten Bircken seine Erben vnd Erbnehmen
wegen des Acker stucke, vmb nichts Mehres weder durch geistliche noch weltliche ge-
richte zu mahnen vnd zubesprechen auch Niemanden wegen seiner vnd der seinigen zu
thun gestatten, Nu vnd zu Ewigen zeitten, Geschehen in den woluerordneten Gerichten
fur hanß hecktern Gerichts verwaltern, George Meltzern George Rittern, Simon hegwern
vnd Jacob Bartten geschworne Scheppen zugezeugen

[445b] [+ vnd sol keuffer berechtiget sein den Mist,
vnd das getreide, auf Mattes hanken wege auß vnd]
[ein zufuhren vnd die dritte zahl gar zu tzubrauchen,
diesen kauff haben J(hre) G(naden) so weit zuge-]
laßen, das Mattes hancke, wan die pauern dinste thun solten, in gleichen die vollige
hoffdinste leisten, vnd von seinem gutt wie vorhin thun sol, wan aber nach huben zahl Etwas
gegeben wird sol es Jtziger keuffer zu thun Schuldig sein
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