sein teil zugezahlet, fur alles, was er zu heben gehabt, benampt vnd vnbenampt
es sei vil oder wenig gar nichts ausgenomen, Vierdihalbe m(arck) 32 w(eisse) g(roschen) fur
die marck gerechnet, Gleicherweise hat er der frau Magdalenen der
hans polen auch fur ihr vnd ihrer drei erwenten kienderlein teil, fur
alles vnd Jdes, was sie ihmales zu rechte zu heben gehabt, gegeben vierdi-
halbe marck, welche sie die frau durch Mathes rachen, vnd an stadt ihrer
kiender, auff ihrer Erbherrschaft bitliches schreiben, furn gerichten
empfangen, Do sich im kaufe auch Andreas Ludwig bewilliget,
die gerichte derenthalben zu friede zu stellen, vnd on ihr entgeltnis
gut zu thun, Darauff Jacob pol fur sich, vnd dan Mathes rache
an stad der Hansen polen vnd ihren kiendern, als gebetener
machtman gestanden, guttes gesundes leibes, mit wolbedachtem mutte,
vnd haben sich alle das Jenigen geeussert vnd im grundt sich verzihen,
was sie ihmales auff Andreas gutte zu heben gehabt, globende ferner fur
sich ihre Erben vnd erbnehmen bein gutten trauen vnd warhaftigen
worten, das sie weder Andreas Ludwigen, noch seine Erben, oder
kumftige besietzer des guttes, nu vnd nihmermehr, gar vmb nichts
weiter zu mahnen, noch zu besprechen, mit keiner gerichtszwang es
sei geistlich oder weltlichen, sie wollen auch solches gar niemandsen zu
thun verstatten, Vnd weil die vorzicht kreftig verkomen, wie
bei rechte vorzicht kreftig erkandt wird, Versprechen sie auch, mit
gerichtlicher anglobunge, ihre freunde vnd kiender, mit der zeit
dauon billich abzuweisen, alles treulich vnd ohne geferde,
die zeit hans Otte scholtze, neben im Gorge Rietter, hans
doms, Mathes hermen, Nieckel tschentscher vnd Merten paus-
wange geschworne scheppen
[440] Anno 1595 am tage Trium Regum, hat Andreas Ludwig Chris-
toff domesses die zeit zur Schweidnitz kiender ihr teil gantz vnd
gar es sei viel oder wenig gar nichts ausgenomben, benampt vnd
vnbenampt, abgekauft, vnd ihnen allen in einer Somma dafur
gegeben funf kleine m(arck), welche sie fur ordentlichen gerichten
vnder sich aufs heupt geteilet, Darauff sie fur diesen