[366] Matz Hermens anschlagk mit seinen kiendern
Mit gunst vnd zulassungk der Erbherrschaft, als an stad derselbeten Lorentz Wierdt
forbergsman, vnd hans Otte Scholtze, hat sich heute dato, den 8 Monatstag Octobris
in diesem lauffenden funfzehenhundert vnd dreivndneunzigisten Jare, Mathes
hermen mit seinen sechs kiendern, der ersten ehe, als Elisabeth, Mathes, paltzer
hans, gebruder, dan Barbara, vnd Merten hermen, mit denselbeten georndneten
vormunden, als Casper Gierstner, Melcher Opietz vnd Simon hegbern, vmb dero-
selbeten Mutterteil zu grunde verglichen, als das Mathes hermen bewilliget, iderm
der sechs kiender, fur solch ihr mutterteil, funfvndviertzig marck, derer Jde, zu
32 w(eissen) g(roschen) gerechnet, zu geben, vnd auf negst Johannes Babtistae anzufangen, des
schirs komenden Jares, dem eltesten sein teil zu erlegen, vnd dan folgend alle
Jar so vil auf benimpten Termin Johannes, vom eldesten bis zum Jungsten, bis
die kiender ihres Mutterteils gar abgestattet werden, die kiender alle aber sol er
mit notdurftigem essen vnd kleidung versehen, so lange sie an seinem brote sein,
den zweien tochtern aber ider eine freiheit wan sie es bedurffen auf zweine
tiesche auszurichten, damit er zu ehren bestehet, Jtem ider ein zuchten, von drei
scheffel weitze, vnd von eim Viertel bier, Jder auch zwo kue zu geben, zur
kleidung aber Jder drei rocke, zweine von dreisiegler, vnd einen von zweisiegler
tuche, drei halskoller, ein damaskes vnd tschamlets, vnd ein grof granes,
auff alle drei aber sechs fiertel Sammeth, ein par peltzermel, oder einen thaler
dafur, zweine taler zu einer mutze, drei orthes taler zu einem wetschken, zweine
gurtel vmb vier vnd zwantzigk g(roschen) Jtem acht thaler zu einem scheublein, ein
par rothe stiefeln vmb 24 w(eisse) g(roschen), mehr zwei bertel, eines vmb einen thaler,
das ander vmb 24 g(roschen), ein kasten damit er bestehet, vnd darneben eine
lade, auch einer Jdern, Jnder vnd ober bette, mit zweien pfuhlen, vnd vber ider
stucke bette zweine vberzuge auszurichten, auch von zehen ehlen kleiner
leimeth, ider ein leilach, auch ider ein betthuch von werckener Leimeth,
Weil die mutter beim leben sie mit tieschtuchern selber verehret, so wil der
Vater einer Jdern ein handtuch darzu geben, Weil aber die zwei tochter
an seinem des Vatern brote sindt, bewilligit er auch ider Jerlichen, ein halb
Viertel lein zu seen, Was die Sohne anlangendt, sol vnd wil der Vater einem
Jdern wan sies aus versehungk Gottes bedurffende sein, ein hochzeitliche
ehrenfreude, auf vier tiesche, oder acht marck dafur, auszurichten, da einer
aber der ander ein handtwerck lernen wolte, bewilliget der Vater das halbe